Freistellungsauftrag ETF: So richtest du ihn richtig ein (und sparst sofort Steuern)

1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei — das klingt gut. Aber den meisten Anlegern entgehen diese steuerfreien Erträge, weil sie einen einzigen Schritt vergessen haben: den Freistellungsauftrag beim Broker einzurichten.

Ohne diesen Auftrag zieht dein Broker ab dem ersten Cent Steuern ab. Nicht weil er muss, sondern weil er nicht weiß, dass dir ein Freibetrag zusteht. Das Finanzamt gibt dir das Geld zwar zurück — aber nur wenn du eine Steuererklärung machst. Unnötig kompliziert.

Wie du den Freistellungsauftrag für deine ETFs richtig einrichtest, was dabei zu beachten ist, und welche Fehler du vermeiden solltest — das schauen wir uns jetzt an.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zur allgemeinen Information und ist keine Finanz- oder Anlageberatung. Mehr dazu im Disclaimer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Freistellungsauftrag stellt sicher, dass dein Broker die ersten 1.000 € Kapitalerträge nicht besteuert
  • Ohne Freistellungsauftrag wird Steuer automatisch einbehalten — auch wenn du unter dem Freibetrag liegst
  • Bei mehreren Depots musst du den Betrag aufteilen — die Summe darf 1.000 € nicht überschreiten
  • Einrichten geht online in wenigen Minuten — meist in den Depot-Einstellungen
  • Vergessen? Rückholung über die Steuererklärung möglich, aber aufwendiger

Was ist der Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deinen Broker: „Behalte keine Kapitalertragsteuer ein, solange meine Erträge unter diesem Betrag liegen.“

Dahinter steckt der Sparerpauschbetrag — der gesetzliche Freibetrag für Kapitalerträge. Seit 2023 beträgt er:

  • 1.000 € pro Person
  • 2.000 € für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung)

Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen: ETF-Kursgewinne, Dividenden, Zinsen auf dem Tagesgeldkonto — alles zusammengerechnet. Wenn du also schon 500 € Tagesgeldzinsen hattest, sind bei ETFs nur noch 500 € steuerfrei.

Warum du den Freistellungsauftrag ETF wirklich brauchst

Stell dir vor, du hast 800 € Kursgewinne durch den Verkauf von ETF-Anteilen realisiert. Eigentlich steuerfrei — du liegst unter dem Freibetrag von 1.000 €.

Ohne Freistellungsauftrag: Dein Broker zieht trotzdem rund 211 € Steuern ab (26,375 % von 800 €). Du bekommst das Geld nur zurück, wenn du eine Einkommensteuererklärung machst und die Günstigerprüfung beantragst.

Mit Freistellungsauftrag: Dein Broker behält nichts ein. Die 800 € landen vollständig auf deinem Konto. Kein bürokratischer Aufwand, kein Warten auf Steuerrückerstattung.

Freistellungsauftrag einrichten — Schritt für Schritt

Bei den meisten Brokern geht das komplett online in wenigen Minuten:

  1. Anmelden in deinem Depot-Konto (Trade Republic, Scalable Capital, ING, DKB, etc.)
  2. Einstellungen oder Steuern aufrufen — je nach Broker unter „Depot“, „Mein Konto“ oder direkt unter „Steuer“
  3. Freistellungsauftrag suchen und öffnen
  4. Betrag eingeben — bei einem einzelnen Depot: 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Ehepaare)
  5. Bestätigen — fertig

Bei einigen Brokern brauchst du dafür deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die steht auf deinem letzten Steuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Bei Trade Republic

In der App: Profil → Steuer → Freistellungsauftrag. Einfach Betrag eingeben und bestätigen. Dauert unter zwei Minuten.

Bei Scalable Capital

Im Web-Interface: Einstellungen → Steuer → Freistellungsauftrag. Gleiches Prinzip.

Mehrere Depots: So teilst du richtig auf

Du hast Depot bei Trade Republic und zusätzlich noch ein altes DKB-Depot? Dann musst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Brokern darf 1.000 € nicht überschreiten.

Ein Beispiel für die Aufteilung:

  • Trade Republic (Hauptdepot): 700 €
  • DKB (älteres Depot): 300 €
  • Summe: genau 1.000 € ✓

Wenn du 1.000 € bei einem Broker und 800 € bei einem anderen einrichtest, hast du 1.800 € beantragt — 800 € mehr als erlaubt. Das Finanzamt gleicht das am Jahresende aus und du zahlst nachträglich Steuern. Nicht dramatisch, aber unnötig.

Tipp: Schau, wo du mehr Erträge erwartest, und leg dort den größeren Anteil fest. Bei einem klar dominierenden Broker einfach den vollen Betrag einrichten.

Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag ETF

Fehler 1: Gar keinen einrichten

Der häufigste Fehler. Besonders bei neuen Depots vergessen viele diesen Schritt. Ergebnis: Steuern auf Erträge, die eigentlich steuerfrei wären.

Fehler 2: Zu hohen Betrag eintragen

Wenn die Summe aller Freistellungsaufträge über 1.000 € liegt, wird das Finanzamt am Jahresende korrigieren. Halte die Summe genau bei 1.000 €.

Fehler 3: Bei Jahresende vergessen

Der Freistellungsauftrag gilt für ein Kalenderjahr. Bei manchen Brokern muss er jährlich erneuert werden, bei anderen läuft er unbefristet. Prüfe das einmal in den Einstellungen.

Fehler 4: Nach Brokerwechsel nicht ummelden

Wechselst du zu einem neuen Broker, läuft der Freistellungsauftrag beim alten weiter. Entweder auf 0 € senken oder beim neuen Broker einrichten und beim alten entsprechend reduzieren.

Was passiert, wenn du es vergessen hast?

Kein Problem — du kannst zu viel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. In der Anlage KAP trägst du deine Kapitalerträge ein und beantragst die Günstigerprüfung. Das dauert länger als der direkte Weg, funktioniert aber.

Für das laufende Jahr: Wenn du den Freistellungsauftrag noch innerhalb des Jahres einrichtest, wird er rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt.

Fazit: Freistellungsauftrag ETF — sofort erledigen

Der Freistellungsauftrag ist der einfachste Steuertrick, den es gibt. Einmal einrichten, danach läuft es automatisch. Wenn du heute noch kein Depot ohne Freistellungsauftrag hast, ist das deine erste Aufgabe.

Zwei Minuten, einmal gemacht — und du profitierst Jahr für Jahr von steuerfreien Erträgen bis 1.000 €. Das sind bei einem Grenzsteuersatz von 26,375 % bis zu 264 € die du dir sparst. Jedes Jahr.

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