ETF Steuern: Was du wirklich zahlen musst (und wie du legal sparst)

Du hast deine ersten ETFs gekauft, das Depot wächst langsam — und dann kommt die Frage: Was passiert eigentlich mit den ETF Steuern? Wie viel behält der Staat ein, und gibt es legale Wege, weniger zu zahlen?

Keine Sorge, das Thema klingt komplizierter als es ist. Der deutsche Fiskus hat klare Regeln, und wenn du sie kennst, kannst du mit ein paar einfachen Schritten bares Geld sparen. Ohne Tricks, ohne Grauzone — einfach indem du nutzt, was dir zusteht.

Welche Steuern fallen auf ETFs an, wie hoch ist die Belastung wirklich, und was kannst du konkret tun?

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zur allgemeinen Information und ist keine Finanz- oder Anlageberatung. Mehr dazu im Disclaimer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auf ETF-Gewinne zahlst du 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag
  • Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Person bleiben steuerfrei (Sparerpauschbetrag)
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Freibetrag automatisch — ohne Steuererklärung
  • Aktien-ETFs bekommen 30 % Teilfreistellung: Du zahlst effektiv nur ~18,5 % statt 26,4 %
  • Die Vorabpauschale sorgt für eine kleine Jahressteuer bei thesaurierenden ETFs

Welche ETF Steuern fallen an?

Sobald du mit ETFs Geld verdienst — durch Kursgewinne beim Verkauf oder durch Ausschüttungen — will der Staat seinen Anteil. Das läuft über die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt.

Kapitalertragsteuer: 25 % plus Soli

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % auf deine Gewinne. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer selbst — also 1,375 % vom Gewinn. Falls du Kirchenmitglied bist, kommen je nach Bundesland 8 % oder 9 % Kirchensteuer obendrauf.

Konkret bedeutet das:

  • Ohne Kirchensteuer: ca. 26,375 % Gesamtbelastung
  • Mit Kirchensteuer (9 %): ca. 27,99 % Gesamtbelastung

Das Gute: Dein Broker führt die Steuer automatisch ab. Du musst nichts selbst berechnen oder überweisen.

Wann werden ETF Steuern fällig?

Drei Situationen lösen Steuern aus:

  1. Beim Verkauf mit Gewinn: Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis ist steuerpflichtig.
  2. Bei Ausschüttungen: Dividenden werden direkt beim Zufließen besteuert.
  3. Über die Vorabpauschale: Auch ohne Verkauf kann jährlich eine kleine Steuer anfallen — mehr dazu unten.

Der Sparerpauschbetrag — dein steuerfreier Puffer

Bevor überhaupt Steuern anfallen, hast du einen Freibetrag: den Sparerpauschbetrag. Er liegt bei:

  • 1.000 € pro Person (Stand 2026)
  • 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare

Die ersten 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind komplett steuerfrei. Erst ab dem 1.001. Euro greift die Steuer.

Damit dein Broker das berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag wird ab dem ersten Cent Steuer einbehalten — du kannst sie zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist unnötig aufwendig.

Teilfreistellung: 30 % geschenkt

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es die Teilfreistellung. Bei Aktienfonds mit mehr als 50 % Aktienanteil werden 30 % der Erträge pauschal von der Steuer befreit.

Was heißt das konkret? Bei 1.000 € Gewinn mit einem MSCI-World-ETF werden nur 700 € besteuert. Die restlichen 300 € sind steuerfrei.

Statt 26,375 % zahlst du effektiv nur rund 18,46 %. Bei 10.000 € Gewinn sind das knapp 800 € weniger Steuer. Dein Broker rechnet die Teilfreistellung automatisch.

Die 30 % Teilfreistellung bekommst du bei allen gängigen Aktien-ETFs: MSCI World, S&P 500, FTSE All-World, DAX und ähnliche. Bei Anleihen-ETFs oder Geldmarkt-ETFs gibt es keine Teilfreistellung.

Die Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist das Konzept, das viele Anleger verwirrt. Der Staat möchte nicht bis zum Verkauf warten. Deshalb wird bei thesaurierenden ETFs — also solchen, die Dividenden automatisch reinvestieren — jährlich eine kleine Mindeststeuer berechnet.

Die Berechnung basiert auf dem Basiszins der Bundesbank. In Jahren mit negativem Basiszins (2020, 2021) fiel keine Vorabpauschale an. Seit 2023 ist er wieder positiv, also wird sie wieder erhoben.

Die Beträge sind in der Regel überschaubar. Dein Broker bucht die Steuer im Januar vom Verrechnungskonto ab. Stell sicher, dass dort genug Guthaben liegt.

5 Tipps zum legalen ETF-Steuern sparen

  1. Freistellungsauftrag einrichten — bei jedem Broker, bei dem du ein Depot hast
  2. Auf Aktien-ETFs setzen — die 30 % Teilfreistellung gibt es nur bei Fonds mit mehr als 50 % Aktienanteil
  3. Verluste verrechnen — ETFs mit Verlust verkauft? Diese werden automatisch mit Gewinnen verrechnet
  4. Verrechnungskonto im Blick behalten — genug Guthaben für die Vorabpauschale im Januar vorhalten
  5. NV-Bescheinigung prüfen — Studenten und Geringverdiener können alle Kapitalerträge steuerfrei stellen, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

Fazit: ETF Steuern sind kein Hexenwerk

Die ETF Steuern sind klar geregelt und dein Broker übernimmt die Abwicklung. Dein Job: Freistellungsauftrag einrichten, die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs mitnehmen (läuft automatisch) und einmal im Jahr das Verrechnungskonto für die Vorabpauschale im Blick behalten.

Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € und der 30 % Teilfreistellung bleibt ein ordentlicher Teil der Gewinne steuerfrei. ETF Steuern sollten dich nicht vom Investieren abhalten — setz die Basics um, der Rest läuft von allein.

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